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Derzeit sind folgende Personen der DGfM als PSV-Prüfer zugelassen:

 

Im Status „Prüfer auf Probe“ befinden sich derzeit folgende Personen, die ebenfalls in Absprache mit dem DGfM-Fachausschuss PSV-Wesen anerkannte Prüfungen abhalten dürfen. Ihre Prüfungstermine erfahren Sie auf Anfrage bzw. werden nach Absprache organisiert.

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