Antrag auf Mitgliedschaft
Zur Erlangung der Mitgliedschaft genügt ein Antrag (diesen finden Sie im Bereich Dokumente im rechten Teil dieser Seite als rtf- und pdf-Datei) an den Schatzmeister (Kontaktdaten im Bereich DGfM Kontakt). Adressen- und Kontoänderungen bitte umgehend auch dorthin melden.
Zeitschrift für Mykologie
Mitglieder erhalten die von der DGfM herausgegebene Zeitschrift für Mykologie. Der Bezug der Zeitschrift ist bereits im Jahresbeitrag enthalten. Für Nichtmitglieder beträgt der Preis eines Jahresabonnements Euro 50,00.
Jahresbeitrag
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Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder (natürliche Personen) beträgt 47 Euro. Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder (juristische Personen wie Institutionen, Gesellschaften, Vereine usw.) beträgt 80 Euro. Dafür erhalten die Mitglieder die Zeitschrift für Mykologie unaufgefordert und kostenlos. Jedes weitere Familienmitglied bezahlt 15 Euro (ohne zusätzliches Abonnement). Mitglieder, die weder eine Einzugsermächtigung erteilt haben noch unaufgefordert bis spätestens 28. Februar ihren Jahresbeitrag überweisen, bezahlen 10 Euro Zuschlag (dies gilt nicht für neue Mitglieder, die im Verlaufe des Geschäftsjahres ihren Beitritt erklären).
- Eine freiwillige Erhöhung des Jahresbeitrages ist in unbegrenzter Höhe möglich. Die DGfM ist wegen Förderung der Erziehungs-, Volks und Berufsbildung als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Auf Wunsch werden Spendenquittungen ausgestellt.
- Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden ist die Zahlung der Jahresbeitrage freigestellt.
- Fördernde Mitglieder entrichten Jahresbeiträge in selbst festgesetzter Höhe, die den Jahresbeitrag der ordentlichen Mitglieder überschreiten.
- Der Vorstand kann in besonderen Fällen den Beitrag teilweise oder ganz ermäßigen (vgl. Satzung, § 7, Abs.4). Für Schüler, Studenten und Sozialhilfeempfänger kann der Jahresbeitrag auf Antrag auf Euro 26,00 ermäßigt werden. Die Ermäßigung gilt zwei Jahre; sie kann auf Antrag verlängert werden.
- Patenschaften können in unbegrenzter Zahl übernommen werden.
- Der Jahresbeitrag wird für die Mitglieder aus Deutschland in der Regel per Einzugsermächtigung jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres eingezogen.
- Mitglieder aus dem Ausland überweisen unaufgefordert im voraus zum 1. Januar des Jahres auf das Konto bei der Postbank Karlsruhe, Konto Nr. 2 39 30 753, BLZ 660 100 75, ohne dass der DGfM dabei zusätzliche Kosten entstehen.
- Für Patenschaften gelten die Punkte 7 bzw. 8 entsprechend.
- Der Austritt aus der DGfM hebt die Verpflichtung zur Zahlung fällig gewordener Beiträge nicht auf (vgl. Satzung, § 6, Abs.2).