Fünf „Verbraucherinformationstafeln über Marktpilze“ liegen gedruckt im DIN-A4-Format vor. Sie behandeln die wichtigsten Marktpilze: Cantharellus cibarius (Pfifferling), Agaricus bisborus (Zucht-Champignon), Xerocomus badius (Maronenröhrling), Boletus sp.(Steinpilze) und Pleurotus sp. (Seitlinge).

Besten Dank an Georg Müller (Ganderkesee) für seine Initiative!

Die Tafeln sind kostenfrei und können satzweise bezogen werden.

 

Pilze sind leicht verderblich

Pilze im Verkauf müssen schnell umgeschlagen werden, ehe sie verderben. Doch die geernteten Fruchtkörper sind zum Teil bereits über eine Woche lang unterwegs, bevor sie den Endverbraucher erreichen. Sie stammen häufig aus Osteuropa und müssen erst herantransportiert werden oder lagern beim Hersteller in der Pilzfarm schon länger. Oft sind die Pilze überlagert oder wurden falsch gelagert. Der Verzehr verdorbener Speisepilze kann jedoch eine „unechte Pilzvergiftung“ verursachen.

Gefahr einer „unechten Pilzvergiftung“

Das Problem des großflächigen Verkaufs verdorbener Pilze und der „unechten Pilzvergiftung“ ist der breiten Öffentlichkeit bisher unbekannt gewesen. Durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Bakterien- und Schimmelpilzbefall oder die fortgeschrittene Eiweißzersetzung der Pilzfruchtkörper können auch Speisepilze Vergiftungen auslösen. Bei diesen „unechten Pilzvergiftungen“ handelt es sich um Lebensmittelvergiftungen. Der Verzehr verdorbener Pilze kann Symptome wie Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Fieber, Bauchkolik, Schüttelfrost, Kreislaufkollaps usw. auslösen.

Verkauf verdorbener Pilze

Der Verkauf verdorbener Pilze im Einzelhandel hat in den vergangenen Jahren erschreckende Dimensionen angenommen. So wurden von Herrn Müller im September 2003 für die Verbraucherzentrale in Bremen 14 Proben Pfifferlinge von unterschiedlichen Verkaufsständen untersucht und festgestellt, dass rund 30 % der Proben nicht mehr verkehrsfähig waren. Sie waren zum größten Teil verfault, matschig, verdorben oder/und verschimmelt. In anderen Proben, die Herr Müller für Lebensmitteluntersuchungsämter oder Krankenhäuser begutachtete, waren sogar bis zu 100 % der Pilze verdorben.

Aber das ist kein regionales Problem sondern betrifft den Pilzverkauf in ganz Deutschland. So war Herr Müller im Juli 2004 auf dem Münchener Viktualienmarkt. Dort wurden unter anderem große Mengen Pfifferlinge angeboten, von denen rund 25 % der in Augenschein genommenen Pilze nicht mehr einwandfrei bzw. verkehrsfähig waren. In Leer waren rund 40 % der geprüften Pilze und in Oldenburg sogar über 60 % der Proben in einem nicht mehr einwandfreien oder verkehrsfähigen Zustand. Diese Zahlen und das Problem sind in der Öffentlichkeit nur einem sehr kleinen Expertenkreis bekannt.

Es gibt kaum einen Pilzverkaufsstand oder Großmarkt mit ausschließlich einwandfreier Ware. Sie glauben das nicht? Kaufen Sie willkürlich über 3 bis 4 Tage in einigen Geschäften oder auf dem Wochenmarkt Champignons ein. Vergleichen Sie diese anschließend mit der Verbraucherinformationstafel Nummer 2 „Zucht-Champignons“. Sie werden über das Ergebnis sehr erstaunt sein!

Wer denkt schon daran, gesundheitliche Probleme zu bekommen, wenn er ein Schnitzel mit einigen Champignons verzehrt? Häufig ist dies keine Salmonellen- oder Fleischvergiftung, sondern eine „unechte Pilzvergiftung“. Selbst der aufgesuchte Arzt wird fast nur auf eine unbestimmte Magendarminfektion „tippen“ und diese entsprechend mit mehr oder weniger Erfolg behandeln. Nach einer eher sehr vorsichtigen Schätzung erkranken ernsthaft jährlich mindestens 5.000 bis 10.000 Menschen an einer unechten Pilzvergiftung in Deutschland, wovon kaum eine als solche erkannt wird.

Unzureichende Kontrollen

Die Verbraucher, die Pilze auf einem Markt oder in einem Geschäft kaufen, gehen grundsätzlich davon aus, dass die gekaufte Ware einwandfrei ist. Sie vertrauen darauf, dass die zuständigen Behörden „ihr Lebensmittel“ kontrollieren und keine verdorbenen bzw. nicht mehr verkehrsfähigen Lebensmittel verkauft werden.

Zwar kontrollieren die Lebensmittelkontrolleure der Ämter die Geschäfte und Märkte, aber bei Pilzen existiert eine gefährliche Wissenslücke. Deshalb wissen die Lebensmittelkontrolleure meistens nicht, was sie denn kontrollieren bzw. sind unsicher oder auch unwissend, ob der Pilz noch verkehrsfähig ist oder nicht. Unterm Strich fehlt es also nicht am Willen der Behörden bzw. deren Mitarbeiter, sondern schlichtweg am nötigen Fachwissen.

Verkäuferinnen und Verkäufer, die zum Teil unausgebildet sind, vertrauen ebenfalls aufgrund fehlender Fachkenntnis darauf, dass die erworbenen Pilze aus dem Großhandel oder vom Hersteller in einem einwandfreien Zustand sind.

Die wirksamen Marktpilzkontrollen durch Pilzsachverständige der DGfM sind in den meisten Kommunen in den letzten Jahren abgeschafft worden. So schließt sich der Kreis.

Entscheidungshilfe Verbraucherschutztafeln

Um den Ämtern und vor allem dem Verbraucher eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, hat Herr Müller für die wichtigsten fünf „Marktpilze“ Pilztafeln erstellt. Die Tafeln sollen jeden in die Lage versetzen, mindestens annähernd den Frischegrad, den Alterungszustand, die Essbarkeit und die Verkehrsfähigkeit der Pilze anhand der kurzen Pilzbeschreibung und der abgebildeten Fruchtkörper selbst zu überprüfen oder zu bestimmen. Somit sind die Tafeln auch für Schulungszwecke und als Referenzdarstellung sehr gut geeignet.

Primär ist es Aufgabe des Staates, die Gesundheitsfürsorge bzw. Vorsorge für die Bevölkerung durchzuführen. Aber dort ist dieses Problem völlig unbekannt. Da es die Ministerien für Gesundheit und Verbraucherschutz betrifft, schieben sich diese gegenseitig die Zuständigkeit zu. Bis zu einer Klärung kann es noch dauern, denn keine Stelle will dafür zuständig sein.

Grundsätze für den Verkauf von Marktpilzen

Neben der Aufklärungsarbeit durch die Tafeln gilt es die nachfolgenden Grundsätze für den Verkauf von Marktpilzen vom Staat im Sinne des Verbrauchers einzufordern:

  • Alle Gemeinden und Städte erlassen eine Marktpilzordnung, die DGfM würde eine Mustersatzung erstellen.
  • Eindeutiger Herkunftsnachweis und vor allem ein tatsächlich zutreffender (Hier wird ständig gemogelt!).
  • Das Pflück- bzw. Erntedatum muss zwingend angegeben werden.
  • Schulung der Lebensmittelkontrolleure durch die DGfM
  • Die Verkäufer von Pilzen müssen über einen Sachkundenachweis der DGfM verfügen.
  • Marktpilzkontrolleure der DGfM sind von den Gemeinden und Städten einzustellen bzw. zu beauftragen, für sie tätig zu werden.
  • Staatliche Anerkennung von DGfM Pilzsachverständigen
  • Jede Pilzverkaufsstelle hat an seinem Stand eine Marktpilztafel, entsprechend der zu verkaufenden Pilzart, auszuhängen; der Verkäufer (auch der Verbraucher) kann so vor Ort eine Einschätzung der Ware vornehmen.

Bilder

Verbraucherschutztafel Nr. 2: Zucht-Champignons (Agaricus bisporus)

Verbraucherschutztafel Nr. 2: Zucht-Champignons (Agaricus bisporus) | Bild: Georg Müller

Verbraucherschutztafel Nr. 3: Maronenröhrling (Xerocomus badius)

Verbraucherschutztafel Nr. 3: Maronenröhrling (Xerocomus badius) | Bild: Georg Müller

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