Neufassung vom 29.September 2002, außerdem hier zum Download die Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen.
Für die Mitglieder der DGfM gelten außer dieser Satzung noch folgende Ordnungen, die nicht Bestandteil dieser Satzung sind:
Die Ordnungen unter 1. und 2. werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen bzw. geändert. Die Ordnungen unter 3., 4., 5. und 6. werden vom Präsidium beschlossen.
Die Organe des Vereins sind:
Es wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Jede ordentliche Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, denen jederzeit eine Überprüfung der Kassenführung der DGfM zu gewähren ist. Sie haben auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten.
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