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  DGfM » Sachverständige » Richtlinien für PSV/Pilzberater
 

Richtlinien
für die Ausbildung, Prüfung, Tätigkeit und Fortbildung der PilzsachverständigenDGfM

der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. (DGfM)
vom 22. Mai 2003


 

Richtlinie PSVDGfM
Anlage 1: Mindestanforderungen an Gattungs- und Artenkenntnis
Anlage 2: Beratungsprotokoll Beratungsprotokoll.pdf
Anlage 3: Jahresbericht (rtf- und doc-Datei  Anlage 3: Jahresbericht.rtf  Anlage 3: Jahresbericht.doc )
Leitfaden für PSV
Liste der PilzsachverständigenDGfM

 

Neue Richtlinien für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung von PilzsachverständigenDGfM

Christa Münker, Beauftragte für PilzsachverständigeDGfM

 

Am 6. Oktober 1996 wurde durch die DGfM-Vorstandschaft die bisher geltende Prüfungsordnung für PilzsachverständigeDGfM und Richtlinie für deren Ausbildung, Tätigkeit und Fortbildung beschlossen.
Vorgänger dieses Regelwerkes war die Prüfungsordnung aus dem Jahr 1983, die, mit bedingt durch die Wiedervereinigung Deutschlands und der damit verbundenen Notwendigkeit der Einbeziehung von Erfahrungswerten und Anregungen aus den neuen Bundesländern im Jahre 1991 modifiziert und um die Ordnung zur Ausbildung, Prüfung und Tätigkeit von Pilzsachverständigen ergänzt wurde.

Die 1996 beschlossen „Prüfungsordnung“ wurde durch Vorstandsbeschlüsse vom 10.04.1999 und 27.01.2001 verändert und ergänzt.

Trotz dieser praxisbezogenen Anpassungen hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, das weiterhin dringender Bedarf bestand, eine Richtlinie zu schaffen, welche die Aus- und Weiterbildung der PilzsachverständigenDGfM klar definiert und damit mehr Rechtssicherheit gibt.

Aus dieser Notwendigkeit heraus wurde die bisher bestehende Prüfungsordnung durch ein Präsidiumsgremium einer sorgfältigen Überarbeitung unterzogen mit dem Ziel, ein Regelwerk zu schaffen, welches einerseits sowohl den Ausbildern/Ausbildungsstätten als auch den (künftigen) PilzsachverständigenDGfM und andererseits den für den Verbraucherschutz/Gesundheitsvorsorge zuständigen Landesbehörden als Basis für eine Anerkennung dienen kann.
Als Ergebnis wurden die neuen Richtlinien für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung von PilzsachverständigenDGfM durch das Präsidium der DGfM beschlossen.

Neu ist auch die ebenfalls vom Präsidium verabschiedete Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. (DGfM) für ReferentenDGfM. In ihr werden einerseits Stellung und Aufgabenbereich der ReferentenDGfM sowohl innerhalb der DGfM als auch in der Öffentlichkeit und andererseits die zur Erlangung des Referenten-Status notwendigen Mindestanforderungen und ihre Weiterbildung geregelt .

Beide Richtlinien genießen urheberrechtlichen Schutz und treten mit Veröffentlichung in den DGfM-Mitteilungen in Kraft.

Die wesentlichsten Neuerungen werden anlässlich der Veröffentlichung dort besonders aufgezeigt.
Zur Information und gegebenenfalls Prüfungsvorbereitung können sich Interessierte jedoch bereits jetzt kundig machen.

 
 
Letzte Überarbeitung 1.2.2008 DvS DGfM » Sachverständige » Richtlinien für PSV/Pilzberater
 
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