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Am 6. Oktober 1996 wurde durch die DGfM-Vorstandschaft
die bisher geltende Prüfungsordnung für PilzsachverständigeDGfM
und Richtlinie für deren Ausbildung, Tätigkeit und Fortbildung
beschlossen.
Vorgänger dieses Regelwerkes war die Prüfungsordnung
aus dem Jahr 1983, die, mit bedingt durch die Wiedervereinigung
Deutschlands und der damit verbundenen Notwendigkeit der Einbeziehung
von Erfahrungswerten und Anregungen aus den neuen Bundesländern
im Jahre 1991 modifiziert und um die Ordnung zur Ausbildung,
Prüfung und Tätigkeit von Pilzsachverständigen
ergänzt wurde.
Die 1996 beschlossen „Prüfungsordnung“ wurde durch
Vorstandsbeschlüsse vom 10.04.1999 und 27.01.2001 verändert
und ergänzt.
Trotz dieser praxisbezogenen Anpassungen hat die Erfahrung der
letzten Jahre gezeigt, das weiterhin dringender Bedarf bestand,
eine Richtlinie zu schaffen, welche die Aus- und Weiterbildung der
PilzsachverständigenDGfM
klar definiert und damit mehr Rechtssicherheit gibt.
Aus dieser Notwendigkeit heraus wurde die bisher bestehende Prüfungsordnung
durch ein Präsidiumsgremium einer sorgfältigen Überarbeitung
unterzogen mit dem Ziel, ein Regelwerk zu schaffen, welches einerseits
sowohl den Ausbildern/Ausbildungsstätten als auch den (künftigen)
PilzsachverständigenDGfM
und andererseits den für den Verbraucherschutz/Gesundheitsvorsorge
zuständigen Landesbehörden als Basis für eine Anerkennung
dienen kann.
Als Ergebnis wurden die neuen Richtlinien für die Ausbildung,
Prüfung und Fortbildung von PilzsachverständigenDGfM
durch das Präsidium der DGfM beschlossen.
Neu ist auch die ebenfalls vom Präsidium verabschiedete Richtlinie
der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V.
(DGfM) für ReferentenDGfM.
In ihr werden einerseits Stellung und Aufgabenbereich der ReferentenDGfM
sowohl innerhalb der DGfM als auch in der Öffentlichkeit
und andererseits die zur Erlangung des Referenten-Status notwendigen
Mindestanforderungen und ihre Weiterbildung geregelt .
Beide Richtlinien genießen urheberrechtlichen Schutz
und treten mit Veröffentlichung in den DGfM-Mitteilungen
in Kraft.
Die wesentlichsten Neuerungen werden anlässlich der Veröffentlichung
dort besonders aufgezeigt.
Zur Information und gegebenenfalls Prüfungsvorbereitung können
sich Interessierte jedoch bereits jetzt kundig machen.
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