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Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V., nachstehend kurz
DGfM genannt, versteht sich als Förderer der Pilzkunde und eines
ständigen Forschungs- und Erfahrungsaustausches zwischen Mykologen,
Amateuren und aufgeschlossenen Laien. Daraus ergibt sich auch die Forderung
nach einer qualifizierter Öffentlichkeitsarbeit. Ein wesentlicher
Faktor dieser Öffentlichkeitsarbeit ist die Tätigkeit der Pilzsachverständigen,
die im Sinne der Gesundheitsvorsorge und des Naturschutzes wichtige Aufklärungsarbeit
leisten.
Um die Ausbildung, Prüfung und Tätigkeit von Pilzsachverständigen
in Deutschland an einen einheitlichen Maßstab zu binden, hat die
Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. schon 1983 eine Prüfungsordnung
veröffentlicht, die im Jahre 1991 modifiziert und um eine Ordnung
zur Ausbildung, Prüfung und Tätigkeit von Pilzsachverständigen
ergänzt wurde.
Inzwischen haben sich viele Dinge verändert. Die Praxis hat gezeigt,
dass manche Dinge so, wie sie bisher festgeschrieben waren, einfach nicht
durchführbar sind. Hinzu kam die Tatsache, dass durch die Wiedervereinigung
Deutschlands auch Erfahrungswerte und Anregungen aus den neuen Bundesländern
aufgegriffen werden mussten. Wir legen deshalb untenstehend eine Neufassung
der Prüfungsordnung für Pilzsachverständige sowie Richtlinien
für deren Ausbildung, Tätigkeit und Fortbildung vor.
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