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  DGfM -> Publications -> DGfM-Mittlg -> Dezember 1996 -> Änderung Pilzsachverständige
   
   
 

6. Jahrgang, Nr. 2 (Dezember 1996)
Beilage zur Zeitschrift für Mykologie

DGfM-Mitteilungen

für Pilzsachverständige (Pilzberater),
Mitarbeiter der PILZKARTIERUNG 2000,
pilzkundliche Arbeitsgemeinschaften und Vereine,
sowie für alle DGfM-Mitglieder

 
 

Wichtige Änderungen für Pilzsachverständige (Pilzberater)

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V., nachstehend kurz DGfM genannt, versteht sich als Förderer der Pilzkunde und eines ständigen Forschungs- und Erfahrungsaustausches zwischen Mykologen, Amateuren und aufgeschlossenen Laien. Daraus ergibt sich auch die Forderung nach einer qualifizierter Öffentlichkeitsarbeit. Ein wesentlicher Faktor dieser Öffentlichkeitsarbeit ist die Tätigkeit der Pilzsachverständigen, die im Sinne der Gesundheitsvorsorge und des Naturschutzes wichtige Aufklärungsarbeit leisten.

Um die Ausbildung, Prüfung und Tätigkeit von Pilzsachverständigen in Deutschland an einen einheitlichen Maßstab zu binden, hat die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. schon 1983 eine Prüfungsordnung veröffentlicht, die im Jahre 1991 modifiziert und um eine Ordnung zur Ausbildung, Prüfung und Tätigkeit von Pilzsachverständigen ergänzt wurde.

Inzwischen haben sich viele Dinge verändert. Die Praxis hat gezeigt, dass manche Dinge so, wie sie bisher festgeschrieben waren, einfach nicht durchführbar sind. Hinzu kam die Tatsache, dass durch die Wiedervereinigung Deutschlands auch Erfahrungswerte und Anregungen aus den neuen Bundesländern aufgegriffen werden mussten. Wir legen deshalb untenstehend eine Neufassung der Prüfungsordnung für Pilzsachverständige sowie Richtlinien für deren Ausbildung, Tätigkeit und Fortbildung vor.

   
     
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