Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V.
   
 

Prüfungsordnung
der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM)
für die Ausbildung zum Univ. geprüften Fachberater für Mykologie


 

Fassung vom 13. Dezember 2003

§1 Ziel der Ausbildung

Bislang ist an keiner deutschen Universität eine eigenständige und umfassende Ausbildung im Fach Mykologie möglich. Allenfalls werden Studienzüge angeboten, die nur wenige Teilbereiche dieses Fachgebietes abdecken können. In der Ausbildung zum "Univ. gepr. Fachberater für Mykologie" werden deshalb über Deutschland verstreut angebotene Vorlesungen und Praktika zusammengefasst.
Die Ausbildung schließt Wissen aller wesentlichen Gebiete der Mykologie ein. Es werden systematische, toxikologische, biotechnologische, ökologische, phytopathologische, lebensmitteltechnische und medizinische Fragestellungen der Mykologie vermittelt.
Ihrer Ausbildung nach können "Univ. gepr. Fachberater für Mykologie" im staatlichen Dienst wirken, in der Industrie eingesetzt und als Gutachter tätig werden bezüglich der Rolle von Pilzen in Gebäuden, an Werkstoffen, in und als Lebensmittel, als Pathogene von Mensch, Tieren und Pflanzen und in ihrer Bedeutung als Symbionten und Parasiten für das Wachstum von Agrar- und Forstpflanzen.


§2 Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Hochschul- oder Fachhochschulreife sind in der Regel Grundvoraussetzung.
  • Studierende der Biologie mit Vordiplom oder Bachelor of Science oder einer anderen bestandenen Zwischenprüfung der Biologie können ohne weiteren Nachweis an der Ausbildung teilnehmen. Alle übrigen Teilnehmer haben in der Regel über eine Aufnahmeprüfung ihre Eignung zu dieser Ausbildung nachzuweisen.


§3 Aufnahmeprüfung

  • Prüfungszeit und -ort
    Die Aufnahmeprüfung kann dezentral und gleichzeitig an verschiedenen Orten vorgenommen werden, jedoch nicht öfters als zwei mal im Jahr. Die Termine werden je nach Bedarf gelegt und per Internet veröffentlicht (www.dgfm-ev.de).
  • Prüfungsfragen
    Jeweils fünf Prüfungsfragen werden aus allen angebotenen Kursbereichen von den in Frage kommenden Kursleitern gestellt und dem 'Vorsitzenden der Prüfungskommission' zugeleitet, der in Absprache mit der 'Leitung der Prüfungskommission' für jeden Kursbereich jeweils drei Fragen endgültig auswählt. Die Fragen sollen sicherstellen, dass die Teilnehmer den Anforderungen der einzelnen Kurse tatsächlich gewachsen sind.
  • Ablauf der Aufnahmeprüfung
    Die von der 'Leitung der Prüfungskommission' endgültig zusammengestellten Fragen werden potentiellen Kursleitern zugeschickt, die die gesamte Prüfung in schriftlicher Form abnehmen und nach vorgelegten Mustern auswerten. Ein Quorum von 70% wird vorausgesetzt. Über die bestandene Aufnahmeprüfung wird den Teilnehmern eine Bescheinigung ausgestellt.
  • Die Aufnahmeprüfung kann mehrfach wiederholt werden


§4 Zu absolvierende Kurse

  • Die Kurse sind einwöchig und entsprechen in ihrer Länge zumindest drei Semesterwochenstunden. Praktische Tätigkeit und zu vermittelnde Theorie ergänzen einander. Themenbezogene Literaturangaben dienen der Stoffvertiefung nach Abschluss der einzelnen Kurse und sind wesentlicher Teil der zentralen Abschlussprüfung (s. §6)
  • Kurskanon
    • (a) Anatomie der Pilze
    • (b) Phytopathogene Pilze an Nutz- und Zierpflanzen
    • (c) Mykorrhiza
    • (d) Pilze an/in Lebensmitteln
    • (e) Gebäudemykologie
    • (f) Biodegradation und -deterioration durch Pilze
    • (g) Tier- und humanpathogene Pilze
    • (h) Pilze in ihrer Umwelt: Artenkenntnis, Ökologie, Toxikologie und Naturschutz
  • Ort der Durchführung
    Die Kurse werden über Deutschland verstreut und an möglichst vielen Orten in Parallelen angeboten. Im Regelfall finden die Kurse an universitären Einrichtungen statt. Zeit und Ort werden über das Internet veröffentlicht (weitere Informationen finden Sie hier)
  • Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
    Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird durch geeignete Mittel überprüft, dabei können kursbezogene Klausuren, praktische Tests oder auch das Gesamtengagement der Teilnehmer zur Beurteilung herangezogen werden. Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird durch eine Bestätigung (Schein) dokumentiert, die die Aufschrift trägt "Gilt als Kurs im Sinne der Prüfungsordnung der DGfM über die Ausbildung zum 'Fachberater für Mykologie'". Das Thema des Kurses, die Dauer und der Zeitraum der Veranstaltung, sowie der Kursleiter und die Institution, an der der Kurs durchgeführt wurde, werden vermerkt.


§5 Prüfungskommission
Die 'Prüfungskommission' setzt sich aus allen Kursleitern zusammen. Aus deren Reihen wird für drei Jahre eine dreiköpfige 'Leitung der Prüfungskommission' gewählt, die aus ihren Reihen einen Vorsitzenden bestimmt. Die Leitung der Prüfungskommission ist für die Auswahl der Prüfungsfragen zuständig, der Vorsitzende unterzeichnet zusammen mit dem Präsidenten der DGfM das Prüfungszeugnis und die Urkunde.

§6 Abschlussprüfung

  • Zulassung zur Abschlussprüfung
    Zur Abschlussprüfung kann nur zugelassen werden, wer alle vorgeschriebenen Kurse des Curriculums mit Erfolg bestanden hat und dies mit den entsprechenden Scheinen belegt. Diese müssen die Aufschrift tragen "Gilt als Kurs im Sinne der Prüfungsordnung der DGfM über die Ausbildung zum 'Fachberater für Mykologie'". Die Zulassung zur Prüfung wird beim 'Vorsitzenden der Prüfungskommission' (die Adresse finden Sie hier) bis Ende August schriftlich beantragt. Dabei muss der Kandidat seinen bevorzugten Prüfungsort und die ihn in der Prüfung betreuende Person benennen. Ort, Datum und Uhrzeit der an den verschiedenen Orten gleichzeitig stattfindenden Abschlussprüfung werden dem Prüfling abschließend schriftlich mitgeteilt. Allen Prüflingen eines Prüfungstermins werden die gleichen Fragen vorgelegt.
  • Fragen der schriftlichen Abschlussprüfung
    Jeweils fünf Prüfungsfragen werden von den Kursleitern gestellt und dem 'Vorsitzenden der Prüfungskommission' zugeleitet, der in Absprache mit der 'Leitung der Prüfungskommission' für jeden besuchten Kurstyp jeweils drei Fragen auswählt. Die Fragen sollen sicherstellen, dass die Teilnehmer über den im Praktikum vermittelten Stoff hinaus auch die angegebene Literatur beherrscht.
  • Verlauf der schriftlichen Abschlussprüfung und Bewertung
    Die zusammengestellten Fragen werden verschlossen jenen Kursleitern zugesandt, bei denen die Kandidaten die Prüfung ablegen möchten. Der Prüfling kann den für ihn am günstigsten gelegenen Prüfungsleiter auswählen. Die Prüfung findet einmal im Jahr und zwar im Herbst am gleichen Tag und zur gleichen Stunde statt und wird rechtzeitig im Internet (die Adresse finden Sie hier) bekanntgegeben. Die Prüfung wird unter Aufsicht schriftlich abgelegt. Der Prüfungsleiter wertet die Fragen nach beigelegten Mustern aus. Ein Quorum von 50% wird für das Bestehen vorausgesetzt. Über das Ergebnis der Abschlussprüfung wird den Teilnehmern eine Bescheinigung ausgestellt mit der Anzahl der von der Gesamtheit richtig beantworteten Fragen und mit der Angabe über Bestehen/nicht Bestehen der Prüfung. Eine Zweitfertigung, sowie die Originale der Prüfungsbeantwortungen werden dem 'Vorsitzenden der Prüfungskommission' zugestellt. Die Abschlussprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden

§7 Prüfungsgutachten

  • Der Prüfling kann nach dem erfolgreichen Besuch sämtlicher Kurse aus den besuchten Kursen einen Bereich auswählen, aus dem er ein Prüfungsgutachten anfertigen möchte und unterrichtet davon den Kursleiter als Gutachtensteller. Dieser vereinbart mit dem Prüfling einen Termin. Das Prüfungsgutachten soll sich im Umfang an die üblichen Anforderungen richten und innerhalb von zwei Tagen angefertigt werden können. Dokumentationen der Ergebnisse sind niederzulegen und soweit möglich Interpretationen und Empfehlungen anzugeben. Die verwendete Literatur muss angegeben sein. Der Gutachtensteller bestätigt die Abfassung des Gutachtens schriftlich mit der Bewertung bestanden/nicht bestanden und übermittelt dem 'Vorsitzenden der Prüfungskommission' eine Zweitfertigung dieser Bestätigung. Das Thema des Gutachtens wird darin aufgeführt. Das Prüfungsgutachten wird in Kopie beim ‚Leiter der Prüfungskommission' aufbewahrt.
  • Das Prüfungsgutachten kann höchstens einmal im gleichen Themen-(Kurs-)bereich wiederholt werden.

§8 Abschlusszeugnis und Urkunde

Sind sowohl schriftliche Abschlussprüfung als auch das Prüfungsgutachten mit Erfolg abgelegt worden, erhält der Kandidat darüber ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde ausgehändigt, die zum Führen der Bezeichnung "Fachberater für Mykologie, univ. gepr." berechtigt.

§9 Gebühren

Von Studenten, die an der Kurs durchführenden Universität immatrikuliert sind, werden im allgemeinen keine Gebühren erhoben. Von Teilnehmern anderer Universitäten und Institutionen können kursbezogene Aufwandsentschädigungen verlangt werden. Nähere Auskunft geben die Kursleiter. Aus versicherungstechnischen Gründen wird den Kursteilnehmern an den entsprechenden Universitäten ein Gasthörerstatus empfohlen.

 

Curriculum - Prüfungsordnung - Prüfungskommission - Aufnahmeprüfung - Abschlussprüfung - Anmeldung -
Häufig gestellte Fragen - Absolventen