Verlängerung PSV-Ausweis
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an unsere Mitgliederverwaltung:
- Inhaber neuer Ausweise (Scheckkarten-Format):
- Teilnahmebescheinigung der Fortbildung in Kopie
Daraufhin erhalten Sie eine Klebemarke zur Verlängerung des Ausweises.
- Inhaber alter Ausweise (Papier oder laminiert):
- Teilnahmebescheinigung der Fortbildung in Kopie
- Alter Ausweis im Original
- Passbildgroßes Foto
Daraufhin erhalten Sie einen Ausweis im Scheckkarten-Format.
Stichtag für den Eingang der vollständigen Unterlagen ist der 1. Dezember eines Jahres. Dann erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres Ihren neuen Ausweis.
PSV-Kontaktliste auf der Website
Jede/r Pilzsachverständige/r kann sich durch ihr/sein schriftliches Einverständnis in die Kontaktliste auf der Website eintragen lassen. Ein Widerruf kann jederzeit formlos in Schriftform (E-Mail reicht aus) an die Mitgliederverwaltung gerichtet werden, Gleiches gilt für Änderungswünsche.
Vorlage Beratungsprotokoll
Anbei (Download siehe Box „Dokumente“) finden Sie ein Beratungsprotokoll zur Dokumentation von Pilzberatungen, das sie kostenlos als PDF-Dokument herunterladen können.
PSV-Jahresbericht
Der jährliche Bericht über Ihre vielfältige Tätigkeit als Pilzsachverständige bzw. Pilzsachverständiger der Deutschen Gesellschaft für Mykologie ist elementar für die Auswertung durch den PSV-Beauftragten und durch den DGfM-Toxikologen. Die Ergebnisse werden im Rahmen von Artikeln in den DGfM-Mitteilungen veröffentlicht.
Bitte übermitteln Sie uns Ihren PSV-Jahresbericht 2023 bis zum Sonntag, den 31. März 2024!
Ihren Jahresbericht können Sie bequem über das Online-Meldeformular einreichen. Danke für Ihre Mitarbeit!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bis zum Berichtsjahr 2022 (Meldezeitraum bis März 2023) wurde noch eine PDF-Datei mit ausfüllbaren Formularfeldern angeboten. Ab dem Berichtsjahr 2023 (Meldezeitraum bis März 2024) sind PSV-Jahresberichte ausschließlich über das Online-Meldeformular einzureichen.
Das erspart uns die Pflege der PDF-Datei und entlastet unseren Beauftragten für Pilzsachverständige, weil sich die übermittelten Daten bequem als Datei aus der Datenbank exportieren lassen. Früher mussten die ausgefüllten Formulare abgetippt oder die Eingaben aus PDF-Formularen kopiert und in eine Tabellenkalkulationsdatei eingefügt werden.
Beim Öffnen des Online-Meldeformulars wird eine zeitlich begrenzte Sitzung gestartet. Nach längerer Inaktivität wird diese Sitzung automatisch geschlossen, wodurch alle bisherigen Eingaben verworfen werden.
Allen Pilzsachverständigen sei deshalb empfohlen, das Online-Meldeformular ohne größere Unterbrechung auszufüllen und abzuschicken. Wer hierfür noch nicht alle Informationen vorliegen hat, sollte diese erst zusammentragen.
Die roten Sternchen im Online-Meldeformular markieren Pflichtangaben. Entsprechende Eingabefelder müssen ausgefüllt bzw. Optionen ausgewählt sein, damit der PSV-Jahresbericht abgeschickt werden kann.
Nach Übermittlung der Meldedaten erscheint eine grüne Box mit einer Erfolgsmeldung. Dort mit der rechten Maustaste auf die Schaltfläche [Download PDF] klicken und im Kontextmenü „Ziel speichern unter“ auswählen. Im folgenden Dialog den Speicherort anpassen und zuletzt auf [Speichern] klicken, um die PDF-Datei dort abzulegen.
Online-Formulare mit E-Mail-Bestätigungsfunktion können durch Dritte zum Versand von Spam (Werbung und andere unerwünschte Nachrichten) missbraucht werden. Wir haben zwar Schutzmaßnahmen getroffen, um dies zu verhindern, aber das garantiert keine 100-prozentige Sicherheit.
Um keine Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung zu riskieren, verzichten wir deshalb auf den automatischen Versand von Bestätigungs-E-Mails. Stattdessen bieten wir allen PSV die Möglichkeit an, ihre Meldedaten nach erfolgreicher Übermittlung als PDF-Datei herunterzuladen.