Fortbildungspflicht

Ein/e Pilzsachverständige/r muss mindestens alle 5 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, um ihren bzw. seinen Status aufrechtzuerhalten. Dazu werden jährlich von der DGfM anerkannte Fortbildungsveranstaltungen in verschiedenen Regionen und von unterschiedlichen Veranstaltern angeboten. Die aktuellen Termine finden Sie in unserem Kalender.
 

Corona-Krise: Ausnahmeregelungen

Die COVID-19-Pandemie schränkt uns in fast allen Lebensbereichen massiv ein. Wir verstehen gut, wenn Pilzsachverständige vor diesem Hintergrund an keiner Fortbildungs-veranstaltung zur Verlängerung ihres PSV-Status teilnehmen können. Daher gelten für diese besondere Situation folgende Ausnahmeregelungen:

  1. Für PSV, deren Status zum 31.12.2020 abläuft und die heuer wegen der Corona-Pandemie keine Weiterbildungsveranstaltung besuchen können, wird der PSV- Status um ein Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert.
  2. Für PSV, deren Status zum 31.12.2019 bereits abgelaufen war, gilt eine um ein Jahr bis zum 31.12.2021 verlängerte Karenzzeit.

Natürlich freuen wir uns, wenn Sie dennoch die Gelegenheit haben, an einer Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sodass wir Ihnen den PSV-Status und den Ausweis bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung wie gewohnt verlängern können. Bei allen anderen wird der PSV-Status zum Jahresende einmalig um ein Jahr automatisch verlängert, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.

PSV, die von dieser formlosen Verlängerung bis zum 31.12.2021 betroffen sind, werden gebeten, keine Sichtmarken für den PSV-Ausweis anzufordern, da diese für das Jahr 2021 nicht mehr vorrätig sind.
 

Veranstaltungsvorgaben

Fortbildungen können überall, gerne auf regionaler Ebene, durchgeführt werden. Entsprechende Veranstaltungen können von Einzelpersonen, lokalen Pilzvereinen, Verbänden und Institutionen angeboten werden. Für die Organisation und Durchführung einer PSV-Fortbildung muss ein Pilzsachverständiger der DGfM verantwortlich zeichnen und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.


Beantragung

  • Als Organisator stellen Sie die Veranstaltung zum frühest möglichen Zeitpunkt, jedoch mindestens vier Wochen vor deren Beginn, als Termin in den DGfM-Kalender ein. Dabei hängen Sie an den Termin einen detaillierten Programmablauf an.
  • Der Termin wird von Ihnen als „Tagung“ oder „Seminar“ kategorisiert und mit dem Label „PSV-Fbd. beantragt“ gekennzeichnet.
  • Der PSV-Beauftragte informiert Sie dann zeitnah über die Anerkennung der Veranstaltung bzw. entsprechende Änderungsvorschläge und kennzeichnet den Termin mit dem Label „PSV-Fbd. genehmigt“.

Umfang und Inhalte

  • Eine Fortbildungsveranstaltung umfasst mindestens 12 Unterrichtseinheiten (12 x 45 Minuten) oder 9 Stunden (9 x 60 Minuten), die zusammenhängend oder gesplittet innerhalb eines Kalenderjahres angeboten werden können.
  • Obligate Inhalte der Veranstaltungen sind: Ökologie, Morphologie, Anatomie, Toxikologie, Systematik, Pilzbestimmung (Schlüsselarbeit).
  • Zusätzlich gehört zu einer Fortbildung mindestens eine Exkursion.
  • Daneben können Sie auch andere für Pilzsachverständige relevante Themen behandeln.

Teilnahmebescheinigungen

Die bzw. der Organisator/in bescheinigt allen Teilnehmenden schriftlich die Teilnahme an der Veranstaltung. Dies ist die Grundlage für die Verlängerung des PSV-Status.

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