Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. verleiht den Oscar-Brefeld-Preis in zweijährigem Turnus.

Der nach dem deutschen Botaniker und Mykologen Oscar Brefeld (1839–1925) benannte Wissenschaftspreis wurde anlässlich der 1. Internationalen Tagung der DGfM und der Publikation des 70. Bandes der Zeitschrift für Mykologie im Jahre 2004 begründet und erstmals verliehen.

Die DGfM zeichnet mit diesem Preis junge Wissenschaftler/innen für exzellente wissenschaftliche Forschung in der Mykologie aus. Dadurch sollen vielversprechende Nachwuchsmykologinnen und -mykologen unterstützt und ermutigt werden, eine akademische Laufbahn einzuschlagen oder eine Karriere in der mykologischen Forschung zu begründen.

Die Vergabe des Oscar-Brefeld-Preises erfolgt nach folgenden Richtlinien.

 

Vergaberichtlinien

Fassung vom 23. Juli 2021

 

§ 1 Voraussetzungen

§ 2 Turnus und Dotierung

§ 3 Vorschläge

§ 4 Jury

§ 5 Würdigung

 

§ 1 Voraussetzungen 

Berücksichtigt werden ausschließlich mykologische Arbeiten, insbesondere hervorragende Dissertationen, junger Wissenschaftler/innen zur Taxonomie, Systematik, Phylogenie, Ökologie, Biotechnologie und/oder zu Naturstoffen von Pilzen. Die Arbeiten sollen überwiegend an einer deutschen Forschungseinrichtung erbracht worden sein. Die Veröffentlichung der zu prämierenden Arbeit(en) oder der Abschluss der Dissertation soll nicht länger als zwei Jahre vor Schlusstermin der Bewerbung geschehen sein. Die Preisträgerin oder der Preisträger darf bei der Einreichung der Bewerbung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kindererziehungszeiten werden mit bis zu drei Jahren pro Kind berücksichtigt. Weitere Gründe für eine Verzögerung der Karriere können angegeben werden, ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht jedoch nicht. Eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Mykologie wird nicht vorausgesetzt. Die Nationalität spielt keine Rolle.
 

§ 2 Turnus und Dotierung 

Der Preis wird in zweijährigem Turnus vergeben und während der Internationalen Tagung der DGfM überreicht. Der Preis umfasst eine Urkunde mit dem Namen der Preisträgerin oder des Preisträgers und der Unterschrift der Präsidentin oder des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Mykologie. Das Preisgeld beträgt derzeit 1.500 Euro. Der Preis kann nicht geteilt werden.
 

§ 3 Vorschläge 

Vorschläge zur Auszeichnung können von allen promovierten Mykologinnen oder Mykologen der DGfM an die Präsidentin oder den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Mykologie gerichtet werden. Vorschlagsfrist ist der 31. Mai des Jahres, in dem eine Internationale Tagung der DGfM abgehalten wird. Der Vorschlag soll die zu prämierende(n) Arbeit(en) und eine ausführliche Begründung durch den promovierten Mykologen enthalten. Die Unterlagen sollen als PDF-Dateien per E-Mail gesendet werden. Eigenbewerbung ist nicht möglich.
 

§ 4 Jury 

Die Jury besteht aus den unbefangenen Mitgliedern des Fachausschusses Forschung der DGfM. Auch der/die letzte Preisträger/in wirkt in der Jury mit. Sollte mehr als die Hälfte der Mitglieder des Fachausschusses befangen sein, können weitere Wissenschaftler/innen hinzugezogen werden.
 

§ 5 Würdigung 

Die Leistung der Preisträgerin oder des Preisträgers wird im Journal „Mycological Progress“ und in der „Zeitschrift für Mykologie“ gewürdigt.

Bilder

Julius Oscar Brefeld um ca.1877; Foto aus Acta horti bergiani Bd. III, Nr. 3, Tafel 90 (1905)

Julius Oscar Brefeld um ca.1877; Foto aus Acta horti bergiani Bd. III, Nr. 3, Tafel 90 (1905) | Bild: F. Hundt

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