Die DGfM hat den Grünling (Tricholoma equestre) während der Herbsttagung des Landesverbands der Pilzsachverständigen in Sachsen-Anhalt (LVPS) in Klietz zum „Pilz des Jahres 2021“ gekürt. Die Charakterart sandiger Kiefernwälder galt bis kurz nach der Jahrtausendwende als ergiebiger, schmackhafter Speisepilz. Dann wurden nach Verzehr des Pilzes schwere Fälle von Muskelzersetzung bekannt, die teils tödlich endeten.

Allen Fällen gingen wiederholte und üppige Grünlingsmahlzeiten voraus. Betroffen waren die quergestreiften Muskelfasern, wie sie u. a. in der Herzmuskulatur vorkommen. Die DGfM rät deshalb vom Verzehr des Grünlings und nah verwandter Arten dringend ab, auch wenn sie in einigen Ländern, besonders in Osteuropa, weiter zum Kauf angeboten und verzehrt werden. Davon abgesehen zählt der Pilz laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten und darf deshalb in Deutschland nicht gesammelt werden.

Mehr über den Grünling erfahren Sie in unserer Rubrik „Pilz des Jahres“. Dort stehen auch ein Poster und eine Postkarte als PDF-Dateien zum Herunterladen parat. Druckversionen können im Natur-Shop bestellt werden.

Bilder

Zwei Fruchtkörper des Grünlings (Tricholoma equestre) – typisch sind die zitronengelben bis grünlichen Lamellen auf der Hutunterseite.

Zwei Fruchtkörper des Grünlings (Tricholoma equestre) – typisch sind die zitronengelben bis grünlichen Lamellen auf der Hutunterseite. | Bild: Karl Wehr

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