Verlängerung PSV-Ausweis
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an unsere Mitgliederverwaltung:
- Inhaber neuer Ausweise (Scheckkarten-Format):
- Teilnahmebescheinigung der Fortbildung in Kopie
Daraufhin erhalten Sie eine Klebemarke zur Verlängerung des Ausweises.
- Inhaber alter Ausweise (Papier oder laminiert):
- Teilnahmebescheinigung der Fortbildung in Kopie
- Alter Ausweis im Original
- Passbildgroßes Foto
Daraufhin erhalten Sie einen Ausweis im Scheckkarten-Format.
Stichtag für den Eingang der vollständigen Unterlagen ist der 1. Dezember eines Jahres. Dann erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres Ihren neuen Ausweis.
PSV-Kontaktliste auf der Website
Jede/r Pilzsachverständige/r kann sich durch ihr/sein schriftliches Einverständnis in die Kontaktliste auf der Website eintragen lassen. Ein Widerruf kann jederzeit formlos in Schriftform (E-Mail reicht aus) an die Mitgliederverwaltung gerichtet werden, Gleiches gilt für Änderungswünsche.
Vorlage Beratungsprotokoll
Anbei (Download siehe Box „Dokumente“) finden Sie ein Beratungsprotokoll zur Dokumentation von Pilzberatungen, das sie kostenlos als PDF-Dokument herunterladen können.
Meldeformular PSV-Jahresbericht
Der jährliche Bericht über Ihre Beratungstätigkeit als Pilzsachverständige/r der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (Download siehe Box „Dokumente“) ist elementar für die Auswertung durch die/den PSV-Beauftragte/n und die DGfM-Toxikologin bzw. den DGfM-Toxikologen. Die Auswertungen werden im Rahmen von Artikeln in den DGfM-Mitteilungen veröffentlicht.
Probleme mit PDF-Formularen
Moderne Webbrowser wie z. B. Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox beinhalten Anzeigekomponenten für PDF-Dokumente. Diese zeigen zwar PDF-Formulare mehr oder weniger fehlerfrei an, unterstützen aber oft kein oder nur eingeschränktes Ausfüllen direkt im Webbrowser. Benutzen Sie deshalb besser eines der kostenlosen PDF-Anzeigeprogramme wie z. B. den Adobe Acrobat Reader DC oder PDF XChange Viewer.
Versand des Meldeformulars
Bitte senden Sie das ausgefüllte Meldeformular (Speichern nicht vergessen!) jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahrs an die/den Beauftragte/n für Pilzsachverständige, vorzugsweise papierlos per E-Mail an die Adresse psv [AT] dgfm-ev [PUNKT] de. Beratungsprotokolle sind nicht erforderlich.
Natürlich freuen wir uns auch über postalische Einsendungen. Gerne nehmen wir auch gebündelte Sendungen, z. B. eines ganzen Vereins, entgegen. Bitte keine Einschreiben! Das ist für Sie teuer, für uns zeitaufwendig, und gar nicht nötig.
Danke für Ihre Mitarbeit!