Stellungnahme des Fachausschusses „Pilzverwertung und Toxikologie“

Die sogenannten Heil,- Vital,- Medizinal- oder Gesundheitspilze und ihre daraus gewonnenen Produkte und Extrakte werden in Deutschland überwiegend als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben. Sie erfüllen nicht die strengen Kriterien, die an Arzneimittel gestellt werden. Ein Wirksamkeitsnachweis ist nicht erforderlich. Eine Kontrolle im Sinne einer staatlichen Zulassung findet nicht statt.
Nahrungsergänzungsmittel sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) registriert, unterliegen aber - im Gegensatz zu Arzneimitteln - keiner Zulassungspflicht.

Eine unkontrollierte Einnahme zusammen mit Medikamenten kann unerwünschte Wechselwirkungen auslösen. Die Bioverfügbarkeit der aktiven Wirkstoffe der Pilze sowie der in den Zubereitungen (Pulver, Tabletten, Extrakte, Kapseln) enthaltenen Komponenten sind weitgehend unbekannt. Eine „Mykotherapie“ sollte nur in Absprache mit einem Arzt erfolgen.

Die bisherige Datenlage beruht auf in vitro- und Tierversuchen, präklinischen und wenigen klinischen Studien sowie individuellen positiven Erfahrungsberichten. Diese Daten lassen Hinweise auf positive medizinische Wirkungen erkennen. Die DGfM hält daher weitere Forschungen, vor allem prospektive klinische Doppelblindstudien, die einer evidenzbasierten Medizin genügen, für erforderlich. Erst wenn belastbare Erkenntnisse über Heilwirkungen und Nebenwirkungen vorliegen, kann das medizinische Potential von Pilzprodukten genutzt werden.

Einige „Heilpilze“ sind auch als Speisepilze üblich. Ihr Verzehr trägt zu einer ausgewogenen, abwechslungsreichen und gesunden Ernährung bei.

Dokumente

  • Helfen-Heilpilze.pdf 208,76 KBStellungnahme des Fachausschusses zum Thema HeilpilzeAutor: DGfM-Fachausschuss Pilzverwertung und Toxikologie

Bilder

Glänzender Lackporling (Ganoderma lucidum)

Glänzender Lackporling (Ganoderma lucidum) | Bild: Rainer Wald

Seitenanfang