Bei unseren Waldbegehungen und Pilzführungen kommen wir in feuchten Waldgebieten und an Bachläufen immer wieder mit Salamandern in Kontakt. Dies birgt die Gefahr, dass eine neuartige und als „Salamanderpest“ bekannt gewordene Pilzkrankheit ungewollt verschleppt wird. Sie wird durch den pathogenen Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans – kurz „Bsal“ – verursacht und dezimiert vor allem die Bestände des Feuersalamanders.

Bsal befällt die Haut der Salamander, was zu Verletzungen und Geschwüren führt. Dadurch wird die Haut der Salamander in ihren zahlreichen Funktionen, wie Wasserhaushalt, Thermoregulation, Abwehr von weiteren Krankheitserregern, stark beeinträchtigt. Die befallenen Feuersalamander sterben meist innerhalb von 14 Tagen.
 

Ausbreitung der Salamanderpest

Der Chytridpilz wurde 2013 in den Niederlanden entdeckt und hat dort sowie in Belgien die Feuersalamander-Populationen nahezu vollständig ausgelöscht. Bsal tritt seit einigen Jahren auch in der Eifel und im Raum Essen auf. Aus Baden-Württemberg gibt es aktuell noch keine bestätigten Nachweise. Ende Juni informierte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) in einer Pressemitteilung, dass die Salamanderpest Bayern erreicht hat. Der Nachweis aus dem Steigerwald liegt ca. 250 km Luftlinie von den bisher bekannten Fundstellen in Nordrhein-Westfalen und in der Rheinland-Pfalz entfernt.
 

Praxistipps gegen Verschleppung

Bsal bildet sehr beständige Dauersporen, die lange Zeit ohne Wirt überleben können. Ein Verschleppen des Erregers durch anhaftende Walderde z. B. an Forstgeräten, Reifen und den Schuhsohlen von Wanderern und Pilzsammlern, die sich in Salamander-Lebensräumen aufhalten, erscheint wahrscheinlich. Daher tragen nicht nur Amphibienkundler im Feld sondern auch wir als Naturschützer eine besondere Verantwortung. Es ist darauf zu achten, mit verschmutzten Schuhen keine größeren Distanzen zwischen unterschiedlichen Lebensräumen zurückzulegen ohne die Schuhe zu wechseln oder zu desinfizieren.
 

Informationsmaterial

Weitere Infos zu Bsal und der Umgang mit damit finden Sie in einer Broschüre der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT), im Hygieneprotokoll der Universität Trier und des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) oder in den Handlungsempfehlungen des Naturschutzbunds Deutschland (NABU).

Wir helfen unseren Lurchis, indem wir uns verantwortungsvoll in deren Lebensräumen bewegen!

 


Achtung! Alle Amphibien sind laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt und dürfen deshalb nicht ohne triftigen Grund der Natur entnommen werden. Verzichten Sie bitte auch auf das Einsammeln toter Salamander ohne Genehmigung! Bei Salamanderfunden mit auffälligen Krankheitsanzeichen (keine überfahrene Tiere) sollte die jeweils zuständige Umweltbehörde kontaktiert werden.


 

Literatur und Weblinks

Bilder

(Gesunder) Feuersalamander im Moos

(Gesunder) Feuersalamander im Moos | Bild: Andreas Glöckner/ Pixabay

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