Eichen-/Laubwaldrotkappe, Braunschuppige Rotkappe
Leccinum aurantiacum (Bull.) Gray 1821

Infolge des dramatisch voranschreitenden Artenrückganges, auch bei Pilzen, hat sich die DGfM entschlossen, erstmals einen „Pilz des Jahres“ auszurufen. Für das Jahr 1994 ist es Leccinum quercinum (Bull.) Gray 1821, die Eichenrotkappe, auch Rotkäppchen genannt. Dieser Pilz soll auf besonders gefährdete Pilzarten und ganze Gattungen hinweisen, nämlich diejenigen, die in einer Wurzelsymbiose (Mykorrhizza) mit derzeit ebenfalls stark gefährdeten Baum- und Straucharten leben. Diese Mykorrhizza gewährleistet nicht nur die gegenseitige Ernährung der beiden Partner, sondern auch den Schutz vor Krankheiten und die Abwehr von Parasiten und Schädlingen.

Indem die neuzeitlichen Umweltbelastungen die seit Jahrtausenden bewährte Partnerschaft zwischen Pilz und Baum massiv beeinträchtigen, setzen sie die Stabilität des Ökosystems Wald und mit ihr die der gesamten Umwelt aufs Spiel. Der „Pilz des Jahres 1994“ soll auf diese Zusammenhänge hinweisen.

Zu den Mykorrhiza-Pilzen gehören auch viele geschätzte Speisepilze, so eine Reihe von Röhrlingen der Gattung Leccinum (Raustielröhrlinge); von 14 bei uns vorkommenden Arten stehen bereits vier (29 %) auf der „Roten Liste der gefährdeten Großpilze in Deutschland“ (1993). Da eine Abnahme ihrer Bedrohung nicht abzusehen ist, stellt sie die Bundesartenschutzverordnung zu Recht unter besonderen Schutz.

Ausschlaggebend für die Wahl der Eichenrotkappe zum „Pilz des Jahres 1994“ war die in den letzten Jahren dramatisch voranschreitende Erkrankung ihres Symbiosepartners, der Eiche. Laut Waldschadensbericht der Bundesregierung (1993) sind bereits 82 % der in Deutschland einheimischen Eichen geschädigt, in Bayern 90 %, in Hessen und Thüringen 94 % und in Niedersachsen 95 %! Die Eiche gehört somit längst auf die „Rote Liste“. Wenn diese Entwicklung so wie bisher weiter geht, werden wir die Eiche in Mitteleuropa bald zu den aussterbenden, regional sogar zu den ausgestorbenen Spezies rechnen müssen. Somit ist nicht nur die Eichenrotkappe bedroht, sondern alle mit der Eiche verbundenen Lebewesen, seien es Tiere, Recyclingorganismen oder Symbionten, darunter eine Reihe weiterer Pilzarten. Und es verabschiedet sich nicht nur eine ökologisch, ökonomisch wie kulturell bedeutsame Baumart mit all ihren Partnern, sondern es werden ganze Waldgesellschaften destabilisiert und gehen unwiederbringlich verloren, die das Gesicht Mitteleuropas maßgebend geprägt haben: unsere Eichen-Mischwälder bis hin zu den schon unmittelbar bedrohten Auwälder.

Der „Pilz des Jahres 1994“ steht somit stellvertretend für viele Tiere, Pflanzen und Pilze, Biozönosen und Ökotope. Wichtige Kennzeichen der Eichenrotkappe sind:

  • Hut 60–150 mm Durchmesser, halbkugelig, ziegelfarben bis kastanienbraun. Die Hutoberfläche ist faserig samtig, feinfilzig und später glatt.
  • Stiel bis 200 mm lang, bis 40 mm dick, mit stellenweise rauen, blass braunen bis lederbraunen. wollig-flockigen Schuppen besetzt.
  • Röhren schmutzig weißlich, später dunkelbraun färbend.
  • Fleisch weiß bis creme, kann an Bruch- oder Schnittstellen oft rosa bis weinrötlich verfärben. Der Geruch ist angenehm.

Die Ursache am Rückgang der Eiche und der Eichenrotkappe, ja am gesamten Wald- und Bodensterben, sind die nicht mehr verkraftbaren Schadstoffeinträge in Luft, Wasser und Böden. Neben Industrie und Verkehr gehören auch die intensive Land- und Forstwirtschaft zu den Verursachern. Gewässerbegradigungen und -vertiefungen, Grundwasserabsenkungen, Bodenversiegelungen und viele weitere schädliche Eingriffe kommen dazu. Um einen weiteren Rückgang der heimischen Wildtier-, Pflanzen- und Pilzbestände zu verhindern, bedarf es zunächst einer gesetzlich verankerten, sofortigen Absenkung der N- und CO²-Überlasten. Um aber den Wald mit all seinen Lebensgemeinschaften langfristig zu sichern, ist darüber hinaus für alle Staats-, Kommunal- und Privatforsten ein kurz- und mittelfristiges Sanierungskonzept zu erstellen, das folgende 11 Forderungen der DGfM zu berücksichtigen hat:

  1. Kahlschläge sind überall definitiv zu untersagen.
  2. Alle Pläne, Vorhaben und Maßnahmen zur weiteren Entwässerung der Landschaft sind bei Androhung hoher Strafen zu untersagen; bisherige Eingriffe sind behutsam zurückzubauen.
  3. Trocken- wie Nassgebiete sind wegen ihres Reichtums an seltenen und gefährdeten Arten verschärften Schutzvorschriften und regelmäßigen Kontrollen zu unterstellen.
  4. Der künftige Waldbau hat sich an den Richtlinien der Standortkartierung zu orientieren.
  5. Die Baum- und Strauchartenwahl ist der natürlichen Vegetation anzugleichen. Die staatliche Förderung entsprechender Pflanzprojekte hat bundesweit zu erfolgen.
  6. Das Befahren der Waldböden mit schweren Holzernte- und Rückemaschinen ist nicht weiter zu gestatten.
  7. Der Neubau von Forstwegen ist auf ein Minimum zu reduzieren bzw. einzustellen.
  8. Der Forstwegebau mit ortsfremdem Material ist nicht zu gestatten.
  9. Anlage und Pflege naturnaher Waldränder und (Wall-)Hecken sind zu fördern. Das Entfernen oder Beschädigen dieser Schutzmäntel ist mit empfindlichen Strafen zu ahnden. Es ist sicherzustellen, dass solch ein Frevel als Straftatbestand geahndet wird und nicht nur als Ordnungswidrigkeit.
  10. Der derzeitige Schalen-, insbesondere der Rehwildbestand, ist deutlich herabzusetzen.
  11. Es sind Wiederansiedlungsmöglichkeiten für regional ausgestorbene bzw. stark gefährdete Arten (auch für Pilze!) zu schaffen.

Bilder

Die Eichenrotkappe (Leccinum aurantiacum) kommt unter Eichen und anderen Laubbäumen vor.

Die Eichenrotkappe (Leccinum aurantiacum) kommt unter Eichen und anderen Laubbäumen vor. | Bild: Georg Müller

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