Grünling, Echter Ritterling
Tricholoma equestre (L.) P. Kumm. 1871

Der Grünling oder Echte Ritterling (Tricholoma equestre) gilt als Charakterart sandiger Kiefernwälder. Als ergiebiger, schmackhafter Speisepilz wurde er früher auf Märkten gehandelt. Heute gilt er als Giftpilz, weil er nach dem Verzehr mehrere Todesfälle verursachte. Inzwischen sind die Bestände in vielen Teilen Deutschlands rückläufig, sodass sich der Grünling als Marktpilz kaum noch lohnen würde.

Die DGfM rät vom Verzehr des Grünlings und nah verwandter Arten dringend ab, auch wenn sie in einigen Ländern, besonders in Osteuropa, weiter zum Kauf angeboten und verzehrt werden!
 

Vom Leckerbissen zum Giftpilz

In 2001 wurden über 12 schwere Rhabdomyolysefälle bekannt, die sich seit 1992 nach dem Verzehr von Grünlingen ereigneten. „Rhabdomyolyse“ bezeichnet die Auflösung quergestreifter Muskelfasern, wie sie zum Beispiel in der Herzmuskulatur vorkommen. Dabei wird Myoglobin freigesetzt. Das lebenswichtige Protein übernimmt in den Muskeln den Sauerstofftransport. Außerhalb kann es dagegen in stark erhöhten Konzentrationen zu akutem Nierenversagen führen.

6 der 21 Fälle in Frankreich, Polen und Litauen gingen tödlich aus. Auch aus anderen europäischen Ländern wurden Vergiftungen gemeldet. Allen Fällen ging der wiederholte und üppige Verzehr des Grünlings, oft über Tage oder Wochen, voraus.

Seit 2018 liegen Studien vor, die die generelle Giftigkeit des Grünlings infrage stellen.
 

Merkmale und Gefährdung


Der polsterförmige, bis 12 cm breite Hut ist mit feinen anliegenden Schüppchen bedeckt und hat eine gelb-grünliche bis braun-grünliche Farbe. Auf der feucht schmierigen Oberfläche bleiben gerne Nadeln und Sandkörner kleben. Die eng stehenden, tief ausgebuchtet angewachsenen Lamellen auf der Unterseite sind schwefel- bis zitronengelb gefärbt. Der zylindrische, bis 10 cm lange Stiel ist meist heller als der Hut. Das weißliche, feste Fleisch riecht und schmeckt stark mehlig-gurkig.

Die Fruchtkörper erscheinen von August bis November in sandigen, oft flechtenreichen Kiefernwäldern. Die Art steht für viele Mykorrhizapilze, deren nährstoffarme Biotope durch intensive Landnutzung gefährdet sind, vor allem durch starke Stickstoff- und Phosphorüberdüngung aus Landwirtschaft, Verkehr und Industrie. Der Grünling zählt laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Demnach ist es in Deutschland verboten, den Pilz der Natur zu entnehmen oder ihn bzw. seine Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
 

Gegenstand der Forschung

Als „Grünling“ werden teils mehrere ähnliche, aber biologisch abgegrenzte Arten, u. a. der Pappel-Grünling (T. frondosae), benannt. Weitere Untersuchungen inklusive der mikroskopischen und molekularbiologischen Merkmale sind nötig, um den Artkomplex aufzulösen und zu klären, ob alle oder nur wenige Grünlinge giftig sind.

 

Literatur und Weblinks

Dokumente

Bilder

Zwei Fruchtkörper des Grünlings (Tricholoma equestre) – typisch sind die zitronengelben bis grünlichen Lamellen auf der Hutunterseite.

Zwei Fruchtkörper des Grünlings (Tricholoma equestre) – typisch sind die zitronengelben bis grünlichen Lamellen auf der Hutunterseite. | Bild: Karl Wehr

Eine Gruppe Fruchtkörper des Grünlings

Eine Gruppe Fruchtkörper des Grünlings | Bild: Karl Wehr

Am Fuß einiger Kiefern, die Symbiosepartner des Grünlings, wachsen mehrere Exemplare des Blätterpilzes aus dem mit Nadelstreu bedeckten Boden.

Am Fuß einiger Kiefern, die Symbiosepartner des Grünlings, wachsen mehrere Exemplare des Blätterpilzes aus dem mit Nadelstreu bedeckten Boden. | Bild: Karl Wehr

Verbreitung des Grünlings in Deutschland (Stand 14.10.2020)

Verbreitung des Grünlings in Deutschland (Stand 14.10.2020) | Bild: www.pilze-deutschland.de

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