Grünling, Echter Ritterling
Tricholoma equestre (L.) P. Kumm. 1871
Der Grünling oder Echte Ritterling (Tricholoma equestre) gilt als Charakterart sandiger Kiefernwälder. Als ergiebiger, schmackhafter Speisepilz wurde er früher auf Märkten gehandelt. Heute gilt er als Giftpilz, weil er nach dem Verzehr mehrere Todesfälle verursachte. Inzwischen sind die Bestände in vielen Teilen Deutschlands rückläufig, sodass sich der Grünling als Marktpilz kaum noch lohnen würde.
Die DGfM rät vom Verzehr des Grünlings und nah verwandter Arten dringend ab, auch wenn sie in einigen Ländern, besonders in Osteuropa, weiter zum Kauf angeboten und verzehrt werden!
Vom Leckerbissen zum Giftpilz
In 2001 wurden über 12 schwere Rhabdomyolysefälle bekannt, die sich seit 1992 nach dem Verzehr von Grünlingen ereigneten. „Rhabdomyolyse“ bezeichnet die Auflösung quergestreifter Muskelfasern, wie sie zum Beispiel in der Herzmuskulatur vorkommen. Dabei wird Myoglobin freigesetzt. Das lebenswichtige Protein übernimmt in den Muskeln den Sauerstofftransport. Außerhalb kann es dagegen in stark erhöhten Konzentrationen zu akutem Nierenversagen führen.
6 der 21 Fälle in Frankreich, Polen und Litauen gingen tödlich aus. Auch aus anderen europäischen Ländern wurden Vergiftungen gemeldet. Allen Fällen ging der wiederholte und üppige Verzehr des Grünlings, oft über Tage oder Wochen, voraus.
Seit 2018 liegen Studien vor, die die generelle Giftigkeit des Grünlings infrage stellen.
Merkmale und Gefährdung
Der polsterförmige, bis 12 cm breite Hut ist mit feinen anliegenden Schüppchen bedeckt und hat eine gelb-grünliche bis braun-grünliche Farbe. Auf der feucht schmierigen Oberfläche bleiben gerne Nadeln und Sandkörner kleben. Die eng stehenden, tief ausgebuchtet angewachsenen Lamellen auf der Unterseite sind schwefel- bis zitronengelb gefärbt. Der zylindrische, bis 10 cm lange Stiel ist meist heller als der Hut. Das weißliche, feste Fleisch riecht und schmeckt stark mehlig-gurkig.
Die Fruchtkörper erscheinen von August bis November in sandigen, oft flechtenreichen Kiefernwäldern. Die Art steht für viele Mykorrhizapilze, deren nährstoffarme Biotope durch intensive Landnutzung gefährdet sind, vor allem durch starke Stickstoff- und Phosphorüberdüngung aus Landwirtschaft, Verkehr und Industrie. Der Grünling zählt laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Demnach ist es in Deutschland verboten, den Pilz der Natur zu entnehmen oder ihn bzw. seine Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Gegenstand der Forschung
Als „Grünling“ werden teils mehrere ähnliche, aber biologisch abgegrenzte Arten, u. a. der Pappel-Grünling (T. frondosae), benannt. Weitere Untersuchungen inklusive der mikroskopischen und molekularbiologischen Merkmale sind nötig, um den Artkomplex aufzulösen und zu klären, ob alle oder nur wenige Grünlinge giftig sind.
Literatur und Weblinks
- Bedry R, Baudrimont I, Deffieux G, Creppy EE, Pomies JP, Ragnaud JM, Dupon M, Neau D, Gabinski C, De Witte S, Chapalain JC, Beylot J, Godeau P (2001) Wild-Mushroom Intoxication as a Cause of Rhabdomyolysis. New England Journal of Medicine 345(11): 798-802.
- BfR (2005) Gesundheitliche Risiken beim Verzehr von Grünlingen. BfR-Stellungnahme 2005(9). Bundesamt für Risikobewertungen. 13.12.2004. Abgerufen am 12.8.2020.
- DGfM (2016) Datenbank der Pilze Deutschlands, bearbeitet von Dämmrich F, Gminder A, Hardtke H-J, Karasch P und Schmidt M. Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. Abgerufen am 16.6.2020.
- Kalamees K (2001) Taxonomy and ecology of the species of the Tricholoma equestre group in the Nordic and Baltic countries. Folia Cryptog. Estonica 38: 13-23.
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