Herr Georg Schabel, Gerstetten, schilderte eine Vergiftung mit Nebelgrauen Trichterlingen.

Eine Frau hatte sie am Nachmittag gesammelt, ungenügend gekocht, auch das Kochwasser nicht weg geschüttet und um 18:30 Uhr zusammen mit ihrem Ehemann verspeist. Gegen 20 Uhr wurde sie wegen heftigen Erbrechens im Krankenhaus aufgenommen, wo man ihr ein Beruhigungs- und ein Mittel gegen Erbrechen (!) gegeben habe.

Erst gegen 23 Uhr wurde der Pilzsachverständige zugezogen, der die Frau „bleich wie eine Tote“ vorfand. Sie klagte, dass ihr furchtbar schlecht sei, sie würde am liebsten erbrechen, könne aber nicht.
Gegen 24 Uhr setzten dann doch heftiges Erbrechen und Durchfall ein. Sie habe auch danach noch mehrere Tage unter Erbrechen und Unwohlsein gelitten, wobei psychische Ursachen nicht auszuschließen waren. Der Ehemann war nach Erbrechen beschwerdefrei.

Nebelgraue Trichterlinge sind nicht verkehrsfähig, d. h. sie dürfen nicht gehandelt werden. Ihr Speisewert ist umstritten. Wegen des Gehaltes an Nebularin, einem hochzytotoxischen Adenosin-Antagonist, rate ich Menschen im generationsfähigen Alter, Kindern und Jugendlichen vom Verzehr ab.

Prof. Dr. Siemar Berndt, DGfM-Toxikologe

Nebelgrauer Trichterling (Clitocybe nebularis) | Foto: Archenzo, commons.wikimedia.org, CC-BY-SA-3.0

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