Die sogenannten Heil,- Vital,- Medizinal- oder Gesundheitspilze und ihre daraus gewonnenen Produkte und Extrakte werden in Deutschland überwiegend als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben. Sie erfüllen nicht die strengen Kriterien, die an Arzneimittel gestellt werden.

 

Frankfurt am Main, 24. September 2020 – Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist ein Wirksamkeitsnachweis nicht erforderlich. Eine Kontrolle im Sinne einer staatlichen Zulassung findet nicht statt: Sie sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) registriert, unterliegen aber – im Gegensatz zu Arzneimitteln – keiner Zulassungspflicht.

Eine unkontrollierte Einnahme zusammen mit Medikamenten kann unerwünschte Wechselwirkungen auslösen. Die Bioverfügbarkeit der aktiven Wirkstoffe der Pilze sowie der in den Zubereitungen (Pulver, Tabletten, Extrakte, Kapseln) enthaltenen Komponenten sind weitgehend unbekannt. Eine „Mykotherapie“ sollte nur in Absprache mit einem Arzt erfolgen.

Die bisherige Datenlage beruht auf in vitro- und Tierversuchen, präklinischen und wenigen klinischen Studien sowie individuellen positiven Erfahrungsberichten. Diese Daten lassen Hinweise auf positive medizinische Wirkungen erkennen. Die DGfM hält daher weitere Forschungen, vor allem prospektive klinische Doppelblindstudien, die einer evidenzbasierten Medizin genügen, für erforderlich. Erst wenn belastbare Erkenntnisse über Heilwirkungen und Nebenwirkungen vorliegen, kann das medizinische Potential von Pilzprodukten genutzt werden.

Einige „Heilpilze“ sind auch als Speisepilze üblich. Ihr Verzehr trägt zu einer ausgewogenen, abwechslungsreichen und gesunden Ernährung bei.

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Pressefoto

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Glänzender Lackporling (Ganoderma lucidum) an Wurzelresten im Boden (Foto: Dr. Matthias Theiß / DGfM)
 

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Über die Deutsche Gesellschaft für Mykologie

Gegründet 1921, vertritt die gemeinnützige DGfM die Interessen von Pilzfreundinnen/Pilzfreunden und Mykologinnen/Mykologen in ganz Deutschland. Sie definiert die Qualifikationen zum PilzCoach, zur/zum Pilzsachverständigen und universitätsgeprüften Fachberater/in für Mykologie. Aktuell wird eine mehrstufige Qualifizierung in der Feldmykologie etabliert. Die DGfM gibt die „Zeitschrift für Mykologie“ sowie das englischsprachige Journal „Mycological Progress“ heraus. Sie veranstaltet Fachtagungen und vergibt Förderpreise. Seit 1994 kürt die DGfM alljährlich den „Pilz des Jahres“. Als nichtstaatliche Organisation setzt sie sich für den Arten- und Biotopschutz von Pilzen ein. Sie koordiniert die bundesweite Pilzkartierung und veröffentlicht auf www.pilze-deutschland.de Fotos und Verbreitungskarten.

Bilder

Glänzender Lackporling (Ganoderma lucidum) an Wurzelresten im Boden

Glänzender Lackporling (Ganoderma lucidum) an Wurzelresten im Boden | Bild: Dr. Matthias Theiß

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