Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie hat den Grünling zum „Pilz des Jahres 2021“ ernannt. Der Pilz wächst in sandigen Kiefernwäldern und war einst als ergiebiger, schmackhafter Speisepilz geschätzt. Heute gilt er als Giftpilz, weil nach dem Verzehr des Grünlings mehrere Todesfälle auftraten.

 

Klietz, 18. Oktober 2020 — Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie hat während der Herbsttagung des Landesverbands der Pilzsachverständigen in Sachsen-Anhalt (LVPS) in Klietz den Grünling (Tricholoma equestre) zum „Pilz des Jahres 2021“ ernannt.

Der Lamellenpilz galt früher als ergiebiger, schmackhafter Speisepilz und wurde auch auf Märkten zum Kauf angeboten. Das änderte sich kurz nach der Jahrtausendwende.
 

Muskelzersetzung mit Todesfolge

2001 wurden über ein dutzend schwerer Fälle von Muskelzersetzung bekannt. Allen Fällen ging der wiederholte und üppige Verzehr des Grünlings, oft über Tage oder Wochen, voraus. Betroffen waren die quergestreiften Muskelfasern, wie sie in der Herz- und Skelettmuskulatur sowie im Zwerchfell vorkommen. Das dabei freigesetzte Myoglobin, essenziell für die Sauerstoffversorgung der Muskeln, schädigt in der Folge die Nieren. Für einige Patienten endete das tödlich.
 

Merkmale der Fruchtkörper

Der Grünling hat einen gewölbten und bis zu 12 cm breiten Hut, der mit feinen, anliegenden Schüppchen bedeckt ist. Der Hut hat eine gelb-grünliche bis braun-grünliche Farbe. Auf der feucht schmierigen Oberfläche bleiben gerne Nadeln und Sandkörner kleben. Die dicht gedrängten, um den Stiel tief ausgebuchteten Lamellen auf der Unterseite sind schwefel- bis zitronengelb gefärbt. Der zylindrische und bis zu 10 cm lange Stiel ist meist heller als der Hut. Das weißliche, feste Fleisch riecht und schmeckt stark mehlig-gurkig.
 

Vorkommen, Gefährdung und Schutz

Die Fruchtkörper erscheinen von August bis November in sandigen, oft flechtenreichen Kiefernwäldern. Die Art lebt mit Bäumen in Symbiose und braucht wie viele Mykorrhizapilze nährstoffarme Biotope, die zunehmend durch starke Stickstoff- und Phosphorüberdüngung aus Landwirtschaft, Verkehr und Industrie gefährdet sind. Der Grünling zählt laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Demnach ist es in Deutschland verboten, den Pilz der Natur zu entnehmen oder ihn bzw. seine Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
 

Warnung vor veralteten Pilzbüchern

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie will mit dem Grünling auf einen ehemals bedeutsamen Marktpilz hinweisen, der heute als giftig gilt. Die DGfM rät in dem Zusammenhang, sich beim Speisewert nicht auf alte Pilzbücher zu verlassen. Neben aktueller Literatur empfiehlt sie die Beratung durch geprüfte Pilzsachverständige und Pilzberater, die ihr Wissen regelmäßig auffrischen.

 

Pressefoto

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Fruchtkörper des Grünlings (Tricholoma equestre) in der Kiefernnadelstreu (Foto: Rainer Wald / DGfM)
 

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Über die Deutsche Gesellschaft für Mykologie

Gegründet 1921, vertritt die gemeinnützige DGfM die Interessen von Pilzfreundinnen/Pilzfreunden und Mykologinnen/Mykologen in ganz Deutschland. Sie definiert die Qualifikationen zum PilzCoach, zur/zum Pilzsachverständigen und universitätsgeprüften Fachberater/in für Mykologie. Aktuell wird eine mehrstufige Qualifizierung in der Feldmykologie etabliert. Die DGfM gibt die „Zeitschrift für Mykologie“ sowie das englischsprachige Journal „Mycological Progress“ heraus. Sie veranstaltet Fachtagungen und vergibt Förderpreise. Seit 1994 kürt die DGfM alljährlich den „Pilz des Jahres“. Als nichtstaatliche Organisation setzt sie sich für den Arten- und Biotopschutz von Pilzen ein. Sie koordiniert die bundesweite Pilzkartierung und veröffentlicht auf www.pilze-deutschland.de Fotos und Verbreitungskarten.

Bilder

Fruchtkörper des Grünlings (Tricholoma equestre) in der Kiefernnadelstreu

Fruchtkörper des Grünlings (Tricholoma equestre) in der Kiefernnadelstreu | Bild: Rainer Wald

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