Fassung vom 03.10.2025

  1. Der Jahresbeitrag beträgt für alle Mitglieder (natürliche und juristische Personen) einheitlich 60 Euro. Dafür erhalten die Mitglieder die Zeitschrift für Mykologie unaufgefordert und kostenlos. Jedes weitere Familienmitglied bezahlt 15 Euro (ohne zusätzliches Abonnement der Zeitschrift für Mykologie).
  2. Eine freiwillige Erhöhung des Jahresbeitrages ist in unbegrenzter Höhe möglich. Die DGfM ist als gemeinnützig anerkannt. Auf Wunsch werden Zuwendungsbescheini-gungen ausgestellt.
  3. Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern ist die Zahlung freigestellt.
  4. Fördernde Mitglieder entrichten Jahresbeiträge in selbst festgesetzter Höhe, die den Jahresbeitrag der ordentlichen Mitglieder überschreiten.
  5. Das Präsidium kann in besonderen Fällen den Beitrag teilweise oder ganz ermäßigen (vgl. Satzung § 7, Abs. 4). Für Schüler, Studenten und Bedürftige wird der Jahresbeitrag auf Antrag und Vorlage eines Nachweises auf 20 Euro ermäßigt. Diese Ermäßigung gilt zwei Jahre; sie kann auf Antrag verlängert werden.
  6. Patenschaften können in unbegrenzter Zahl übernommen werden.
  7. Der Jahresbeitrag wird für die Mitglieder aus der EU per Lastschrift jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres eingezogen. Anfallende Bankgebühren bei Nichteinlösung sind vom Mitglied zu tragen.
  8. Mitglieder aus dem Ausland überweisen unaufgefordert im Voraus zum 1.1. des Jahres ohne zusätzliche Kosten für die DGfM.
  9. Für Patenschaften gelten die Punkte 7 bzw. 8 entsprechend.
  10. Der Austritt aus der DGfM hebt die Verpflichtung zur Zahlung fällig gewordener Beiträge nicht auf (vgl. Satzung § 6, Abs. 2).
  11. Die Beitragsordnung nach Beschluss durch die ordentliche Mitgliederversammlung vom 03.10.2025 gilt ab dem Geschäftsjahre 2026.

Dokumente

Seitenanfang