Fassung gemäß der Beschlüsse der Mitgliederversammlung am 3.10.2014 und 7.10.2018

 

Inhalt

§ 1 Definition der ständigen Fachausschüsse

Fachausschuss Mykologische Forschung

Fachausschuss Naturschutz und Kartierung

Fachausschuss Publikationen

Fachausschuss PSV-Wesen

Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit

Fachausschuss Nachwuchsarbeit

Fachausschuss Pilzverwertung und Toxikologie

§ 2 Weitere Fachausschüsse

§ 3 Mitglieder

§ 4 Sprecher

§ 5 Sitzungen

§ 6 Beschlüsse

§ 7 Kosten

§ 8 Protokoll
 

§ 1 Definition der ständigen Fachausschüsse 

Die folgenden Fachausschüsse (FA) sind als ständige Einrichtungen für die jeweils genannten Ziele der Gesellschaft zuständig:
 

Fachausschuss Mykologische Forschung 

  • Vertretung der DGfM-Interessen gegenüber der DFG und anderen wissenschaftlichen Fachgesellschaften
  • Vertretung der DGfM in der International Mycological Association (IMA)
  • Entscheidung über die Verleihung des Oscar-Brefeld-Preises
  • Weiterentwicklung der Ausbildung für den „Universitär geprüften Fachberater für Mykologie“
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstitutionen und Freizeitmykologen
     

Fachausschuss Naturschutz und Kartierung 

  • Weiterentwicklung der Kartierungsmethoden und -werkzeuge
  • Organisation der Verwaltung und Darstellung von Funddaten
  • Berufung von Landeskoordinatoren
  • Koordination und Unterstützung der Arbeit der Landeskoordinatoren
  • Empfehlung über die Weitergabe von Daten an Dritte
  • Vertretung der DGfM-Interessen bei den zuständigen Stellen für Naturschutz auf Bundesebene
  • Konzeption und Organisation von Naturschutzprojekten
     

Fachausschuss Publikationen 

  • Konzeption und Organisation der Publikationsorgane der DGfM
  • Besetzung und Unterstützung der Schriftleitung und des Editorial Boards der Zeitschriften
     

Fachausschuss PSV-Wesen 

  • Ansprechpartner für Pilzsachverständige
  • Förderung und Unterstützung der Regionalstrukturen
  • Erstellen von Materialien für PSV
  • Weiterentwicklung und Beschluss der Ordnung zur Ausbildung, Prüfung und Fortbildung von
    Pilzsachverständigen der DGfM
  • Entscheidung über Anerkennung von Veranstaltungen/Prüfungen in Zweifelsfällen
  • Qualitätssicherung der Prüfung und Weiterbildung
     

Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit 

  • Erstellung von Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit
  • Pressearbeit
  • Entscheidung über die Vergabe des Medienpreises der DGfM
  • Weiterentwicklung des Internet-Auftrittes der DGfM
  • Organisation von Mitglieder- und Spendenwerbekampagnen
  • Auswahl und Bekanntgabe des Pilz des Jahres
  • Unterstützung der regionalen Öffentlichkeitsarbeit
     

Fachausschuss Nachwuchsarbeit 

  • Weiterentwicklung und Beschluss der Richtlinie zur Ausbildung und Prüfung von PilzCoaches
  • Erstellung von Materialien zur Nachwuchsarbeit
  • Koordination und Unterstützung der regionalen Nachwuchsarbeit
     

Fachausschuss Pilzverwertung und Toxikologie 

  • Marktbeobachtung des Handels mit Zucht- und Wildpilzen sowie Pilzerzeugnissen und Veröffentlichung der Erkenntnisse
  • Beratung von Behörden und anderen Einrichtungen, die mit Vermarktung von Pilzen und Pilzerzeugnissen und dem Verbraucherschutz befasst sind
  • Sammlung und Veröffentlichung von Kenntnissen über Intoxikationen mit Pilzen
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Freigabe bestimmter Pilzarten zum Verzehr
  • Organisation der Zusammenarbeit mit den Giftnotrufzentralen
     

§ 2 Weitere Fachausschüsse 

Das Präsidium kann weitere Fachausschüsse unter der Angabe eines Namens und einer definierten Aufgabenliste und Nennung eines zuständigen Präsidiumsmitglieds einsetzen oder diese auflösen.
Im Einvernehmen mit bestehenden Fachausschüssen kann es deren Aufgaben erweitern.
 

§ 3 Mitglieder 

Ein Fachausschuss wird aus 2 bis 5 DGfM-Mitgliedern gebildet. Weiterhin ist ein Mitglied des Präsidiums geborenes Mitglied jedes Fachausschusses.

Das Präsidium beruft und entlässt die Mitglieder der Fachausschüsse in Absprache mit dem Sprecher des Fachausschusses. Die Mitgliederversammlung kann einen Antrag auf Umbesetzung des FA stellen. Dazu werden in einem geheimen Wahlgang alle Kandidaten gewählt. Das Ergebnis ist für 2 Jahre bindend.

Der Fachausschuss kann weitere Experten einmalig als Gäste oder dauerhaft als externe Mitarbeiter mit beratender Stimme einladen. Die Gesamtzahl sollte 8 Personen nicht überschreiten.
 

§ 4 Sprecher 

Der Fachausschuss wählt aus seinen Reihen einen Sprecher.

Der Sprecher lädt zu Sitzungen ein und erstellt die Tagesordnung. Weiterhin dient er als Ansprechpartner des Präsidiums und verteilt Anfragen/Aufgaben an die Mitglieder.

Er berichtet über die Arbeit auf der Mitgliederversammlung.
 

§ 5 Sitzungen 

Die Mitglieder der Fachausschüsse treffen sich in der Regel 1-2 Mal pro Jahr zu einem Präsenztreffen. Mehr als 2 Treffen pro Jahr oder mehrtägige Veranstaltungen müssen zur Kostenübernahme im Vorfeld vom Präsidium genehmigt werden.

Im Übrigen kommunizieren die Teilnehmer per E-Mail, Telefon oder internem Forum.

Die Einladung erfolgt durch den Sprecher unter Angabe einer Tagesordnung und soll bei Präsenztreffen mindestens 4 Wochen, bei Telefonkonferenzen 1 Woche vorher erfolgen.

Sitzungen von Fachausschüssen sind nicht öffentlich.
 

§ 6 Beschlüsse 

Fachausschüsse treffen die Entscheidungen in der Regel einvernehmlich, zumindest jedoch mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder. Abstimmungen erfolgen offen, und die Abstimmungsergebnisse werden protokolliert. Wird keine ausreichende Mehrheit erreicht, so ist die Entscheidung dem Präsidium vorzulegen.

Eine Fachausschuss-Sitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Für telefonische und Online-Abstimmungen gelten dieselben Erforderlichkeiten.

Beschlüsse über satzungsergänzende Ordnungen bedürfen der Bestätigung durch das Präsidium.

Bei Beschlüssen, zu denen einzelne Mitglieder finanzielle Eigeninteressen haben, sind diese nicht stimmberechtigt und können bei Bedarf auch von der Beratung ausgeschlossen werden.
 

§ 7 Kosten 

Das Präsidium legt für den Fachausschuss einen Jahresetat an Sach- und Reisemitteln fest. Für konkrete Projekte oder Aufgaben können Fachausschüsse darüber hinaus beim Präsidium einen Etat beantragen, über den die FA dann selbstständig entscheiden können. Anschaffungen über 250 EUR und der Abschluss von Verträgen bleiben dem geschäftsführenden Präsidium vorbehalten.

Zu Sitzungen werden den FA-Mitgliedern und Gästen die Fahrtkosten und steuerfreien Verpflegungspauschalen maximal bis zu den jeweils aktuellen Vorschriften zum Bundesreisekostengesetz erstattet. Alle Mitglieder sind zu einem sparsamen Umgang mit den Mitteln der DGfM verpflichtet.
 

§ 8 Protokoll 

Über jedes Treffen wird binnen 2 Wochen ein Protokoll als Entwurf an die Teilnehmer zur Abstimmung verteilt und binnen 4 Wochen in abgestimmter Form an das Präsidium weitergeleitet.

Die Protokolle sind vereins-öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten vom Fachausschuss oder dem Präsidium Vertraulichkeit verordnet wurde.

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