Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. verleiht den Wolfgang-Beyer-Preis im jährlichen Turnus.

Der Förderpreis trägt den Namen des Mykologen Wolfgang Beyer (1914–2014), der viele Jahrzehnte die Pilzflora in Bayreuth und Umgebung erfasste und in zahlreichen Publikationen ausführlich darstellte. Für seine herausragenden Leistungen wurde er am  2. Juni 1995 mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.

Darüber hinaus vererbte Wolfgang Beyer der DGfM 2014 einen großzügigen Geldbetrag, von dem ein Teil für die Stiftung dieses Förderpreises verwendet wird, um die Pilzkartierung in Deutschland zu stärken.

Die DGfM will mit der Auszeichnung Mitglieder ehren, die in hervorragender Weise Beiträge zur Erfassung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Pilze leisten und ihre Kenntnisse in geeigneter Form der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

 

Vergaberichtlinien

Fassung vom 17. Januar 2020

 

§ 1 Voraussetzungen

§ 2 Turnus und Dotierung

§ 3 Vorschläge

§ 4 Jury

§ 5 Würdigung

 

§ 1 Voraussetzungen 

Ausgezeichnet werden Personen oder Gruppen für überdurchschnittliche, vorbildliche Leistungen und Projekte im Naturschutz mit Bezug zu Pilzen und bei der Pilzkartierung. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung von Funddaten in hoher Quantität und Qualität, insbesondere zu ökologischen Begleitdaten. Auch die intensive Mitarbeit an einer deutschen Funga im Portal der Pilze Deutschlands (www.pilze-deutschland.de) mit Bild- und Textlieferungen und die Erstellung einer lokalen Funga („Pilzflora“), wie sie beispielweise von Regionen am Ammersee, um Ehingen oder um Ulm geschaffen wurden, können gewertet werden. Einzelne Personen müssen Mitglied in der DGfM sein. Bei Gruppen genügen zwei Personen mit DGfM-Mitgliedschaft.

 

§ 2 Turnus und Dotierung 

Der Preis wird in der Regel im jährlichen Turnus vergeben. Der Preis umfasst eine Urkunde und ein Preisgeld in Höhe von derzeit 500 Euro.

 

§ 3 Vorschläge 

Vorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten zur Auszeichnung können von allen Mitgliedern der DGfM an den Fachausschuss Naturschutz und Kartierung gerichtet werden. Die Vorschlagsfrist endet am 31. Januar eines Jahres. Vorschläge müssen die zu prämierende Leistung umfassen. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.

 

§ 4 Jury 

Die Jury besteht aus den Mitgliedern des DGfM-Fachausschusses Naturschutz und Kartierung. Befangene Mitglieder der Jury enthalten sich bei den entsprechenden Abstimmungen.

 

§ 5 Würdigung 

Die Preisträger/innen werden in der Zeitschrift für Mykologie gewürdigt.

Bilder

Wolfgang Beyer beim Pfeiferauchen

Wolfgang Beyer beim Pfeiferauchen | Bild: Gerhard Wölfel

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