Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. verleiht den Medienpreis im jährlichen Turnus.

Der Medienpreis wurde erstmals 2018 vergeben. Damit werden die Autorinnen/Autoren und wesentlich Beteiligte für besonders gelungene Veröffentlichungen ausgezeichnet.

Die DGfM will mit dem Medienpreis für Mitglieder und andere Pilzbegeisterte einen Anreiz schaffen, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um den Pilzen und der DGfM zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen.

Die Vergabe des Medienpreises erfolgt nach folgenden Richtlinien.

 

Vergaberichtlinien

Fassung vom 31. Mai 2021

 

§ 1 Voraussetzungen

§ 2 Turnus und Dotierung

§ 3 Vorschläge

§ 4 Jury

§ 5 Würdigung

 

§ 1 Voraussetzungen 

Die Beiträge müssen sauber recherchiert und fachlich korrekt sein. Marginale Schwächen sind tolerierbar und im Einzelfall abzuwägen. Eine allgemein verständliche Sprache wird vorausgesetzt. Fachvokabular ist bis auf ein nötiges Maß zu vermeiden. Die Beiträge sind mindestens 2.000 Zeichen (Text) oder 3 Minuten (Audio/Video) lang. Sie müssen im Vorjahr in der Tagespresse, einer Zeitschrift oder einem Blog, jeweils mit signifikanter Reichweite, veröffentlicht worden sein. Auch Audio- und Videoaufzeichnungen in Mediatheken und Portalen sind zulässig. Beiträge aus mykologischen Fachmedien bleiben dagegen unberücksichtigt.

 

§ 2 Turnus und Dotierung 

Der Preis wird jährlich vergeben. Er kann mangels Einsendungen oder aufgrund ungeeigneter Beiträge (siehe § 1 Voraussetzungen) ein Jahr ausgesetzt werden. Der Preis umfasst eine Urkunde und wechselnde Sachpreise. Er ist nicht teilbar.

 

§ 3 Vorschläge 

Beiträge bzw. die Webadressen, über die sie zugänglich sind, können per E-Mail an medienpreis [AT] dgfm-ev [PUNKT] de eingereicht werden. Es dürfen sowohl eigene Arbeiten als auch die Arbeiten Dritter vorgeschlagen werden. Eine Mitgliedschaft der Autorinnen und Autoren in der Deutschen Gesellschaft für Mykologie wird nicht vorausgesetzt. Waren an einem Beitrag mehrere Personen beteiligt, können diese ebenfalls ausgezeichnet werden, deren wesentliche Beteiligung vorausgesetzt. Einsendeschluss ist der letzte Tag im Februar jedes Jahres.

 

§ 4 Jury 

Die Jury besteht aus den Mitgliedern des Fachausschusses Öffentlichkeitsarbeit. Befangene Mitglieder der Jury enthalten sich bei den entsprechenden Abstimmungen. Bei Stimmengleichheit kann für finale Entscheidungen das Präsidium angerufen werden.

 

§ 5 Würdigung 

Die Preisträger/innen werden in den DGfM-Mitteilungen gewürdigt. Ihre Beiträge werden auf der DGfM-Website und während der nächsten DGfM-Tagung veröffentlicht, sofern es die Rechteinhaber/innen zulassen.

Bilder

Die DGfM ehrt mit dem Medienpreis die Autorinnen und Autoren besonders gelungener Veröffentlichungen.

Die DGfM ehrt mit dem Medienpreis die Autorinnen und Autoren besonders gelungener Veröffentlichungen. | Bild: Andreas Kunze

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